Hinweisgebersystem
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) enthält umfassende Regelungen zum Schutz von Hinweisgebern. Gleichzeitig verpflichtet es Unternehmen interne Meldewege einzurichten. hemmerlein Ingenieurbau GmbH hat demzufolge eine interne Meldestelle eingerichtet, die ab sofort eingehende Hinweise unabhängig und vertraulich bearbeiten wird.
Interne Meldestelle
Hinweise an hemmerlein Ingenieurbau GmbH können persönlich, postalisch (Adresse siehe beauftragte Person) oder per Mail (hinweis@hemmerlein.com) an die interne Meldestelle übermittelt werden. Wir werden Ihnen Rückmeldung geben und dabei die Vertraulichkeit aller Beteiligten wahren, Sie vor Benachteiligungen schützen und Ihre Meldung vertraulich behandeln.
Ihr Hinweis sollte nach Möglichkeit folgende Informationen enthalten:
- Beschreibung des Verstoßes
- Wo und wann hat sich der Sachverhalt zugetragen
- Sind Sie an den berichteten Sachverhalt beteiligt
- Welche Beweise untermauern Ihre Schilderung
Beauftragte Person für die interne Meldestelle:
Jürgen Ehrlich
Industriestraße 2
92439 Bodenwöhr
Tel. 09434/940642
hinweis@hemmerlein.com
Externe Meldestellen
Neben internen Meldestellen gibt es auch externe Meldestellen, die vom Bund oder den Ländern betrieben werden. Auch diese stehen grundsätzlich allen Hinweisgebern offen. Auf Bundesebene wird z.B. beim Bundesamt für Justiz eine solche externe Meldestelle eingerichtet.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes.html